BFV RUFT VEREINE ZU WEITREICHENDEN ENTSCHEIDUNGEN AN DIE VIRTUELLE URNE

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) bittet seine Mitgliedsvereine an die virtuelle Urne: Der Vorstand hat in seiner außerordentlichen Online-Sitzung am Dienstagabend einstimmig beschlossen, alle rund 4500 Mitgliedsvereine zum weiteren Umgang mit dem von staatlicher Seite weiterhin untersagten Wettkampfspielbetrieb zu befragen. Dabei geht es auch darum, inwieweit der BFV als Interessenvertreter seiner über 1,6 Millionen Mitglieder den Rechtsweg beschreiten soll.

Der Ministerrat hatte sich in seiner Sitzung am Dienstag wiederholt überhaupt nicht zum weiteren Vorgehen im Wettkampfsport oder zu Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme des Wettkampfspielbetriebs geäußert – und ist damit nicht auf die mehrfach kundgetanen Forderungen des BFV eingegangen. So fehlt den Amateurfußballer*innen im Freistaat weiterhin jedwede Perspektive, allmählich nehmen auch die Auswirkungen nicht nur in wirtschaftlicher Sicht höchst besorgniserregende Formen an: Ersten Erhebungen zur Folge brechen den Vereinen gerade in den jüngsten Jahrgängen immer mehr Kinder weg, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind es bei den F-Junioren nahezu 20 Prozent weniger, Tendenz steigend.

„Wir haben den Kurs der bayerischen Staatsregierung in der Vergangenheit stets mitgetragen und für sehr verantwortungsvoll befunden. Wir haben akzeptiert, dass wir – anders als unsere Freunde in den benachbarten Landesverbänden – bis Anfang September keinen Wettkampfspielbetrieb aufnehmen durften. Wir haben uns mit Trainingsspielen ohne Zuschauer zufriedengegeben, wir haben verstanden, dass die Zuschauerfrage behutsam diskutiert werden muss, wir haben mit größter Sorgfalt Hygienekonzepte entwickelt und der Staatsregierung vorgelegt. Wir waren der Auffassung, die Voraussetzungen geschaffen zu haben, dass der Spielbetrieb ab dem 19. September 2020 wieder aufgenommen werden darf. Leider ohne Erfolg. Es ist für die meisten nicht nachvollziehbar, dass wir aktuell den Spielbetrieb nicht starten können, obwohl die Staatsregierung es längst wieder erlaubt, beispielsweise Konzerte oder Gottesdienste unter freiem Himmel zu veranstalten und dabei sogar bis zu 400 Zuschauer zugelassen sind. Nur ein paar Kilometer weiter in unseren Nachbarbundesländern wird längst wieder vor einer begrenzten Anzahl an Zuschauern gespielt. Und in jedem Schwimmbad und an jedem Badestrand tummeln sich mehr Menschen als bei den meisten Amateurfußballspielen rund um das Spielfeld Zuschauer stehen würden. Warum dies so ist? Wir können es nicht sagen! Denn diese Antwort bleibt uns und Euch die Politik nach wie vor schuldig. Dass wir stets die aktuellsten Zahlen der Neu-Infizierten im Blick haben, steht dabei außer Frage. Dennoch sollte gleiches Recht für alle gelten, so zumindest unsere Meinung im BFV-Vorstand“, schreibt BFV-Präsident Rainer Koch in seinem Wahl-Aufruf an die Vereine: „Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass der Ministerrat in den nächsten zwei Wochen keine weiteren Lockerungen beschließen wird, was – unter Berücksichtigung einer für den Spielbetrieb zwingend erforderlichen Vorlaufzeit – Amateurfußball in Bayern im Monat September unmöglich macht. Ein Umstand, der für Euch und Eure Vereine bereits jetzt existenzielle Folgen hat und noch haben wird – wirtschaftlicher Natur, aber auch hinsichtlich mehr und mehr fernbleibender Frauen und Männer, Jungen und Mädchen“, erklärt Koch, der betont, dass es gerade jetzt ganz besonders wichtig ist, dass Vereine und Verband mit einer klaren Stimme sprechen: „Es braucht jetzt Euch alle, um noch genauer zu wissen, welche Wege wir als Euer Verband in den nächsten Tagen einschlagen sollen, um ans Ziel und zu einer Gleichbehandlung zu gelangen. Und wir brauchen Euch alle, um eine breite Diskussion überall in Bayern führen zu können.“

In einem offenen Brief an seine Mitgliedsvereine hatte der BFV bereits am 21. August 2020 zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie informiert und offen dargelegt, dass der Verband die Grundlage für einen Re-Start im September 2020 geschaffen hat. Dem zuständigen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hatte der BFV dazu bereits am 13. August 2020 ein entsprechend detailliert ausgearbeitetes Hygiene-Musterkonzept für einen Re-Start mit einer begrenzten Anzahl an Zuschauern – wie sie beispielsweise bei kulturellen Freiluft-Veranstaltungen in Bayern ausdrücklich erlaubt sind – vorgelegt. Erst am vergangenen Sonntag hat der BFV in einem Schreiben ans Innenministerium nochmals sehr klar auf die Ungleichbehandlung hingewiesen und dabei deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es hierbei nicht um eine Sonderrolle für den Amateurfußball geht, sondern vielmehr darum, Gleichheit herzustellen. Entsprechend ist die noch bis zum kommenden Montag, 7. September 2020, 10 Uhr, freigeschaltete Umfrage ausgelegt. In zwei Online-Infoseminaren hat Rainer Koch am 4. September zusammen mit Schatzmeister Jürgen Faltenbacher alle interessierten Vereinsvertreter in ganz Bayern nochmals über den Stand der Dinge informiert und Hintergründe erklärt.

„Dabei geht es uns insbesondere auch darum, von Euch zu erfahren, ob wir als letzte Möglichkeit jetzt auch noch den Rechtsweg beschreiten und in der Tat Klage erheben sollen. Wie gesagt, es geht keineswegs um eine Sonderrolle für den Fußball, sondern um gleiches Recht für alle. Wir bleiben dabei: Die Gesundheit aller steht an erster Stelle. Worin sich aber ein Konzert- oder Gottesdienstbesucher von einem Sportplatz-Zuschauer unterscheidet, wissen wir nicht und deshalb sagen uns unsere Fachanwälte, dass eine Klage gegen die Ungleichbehandlung des Amateurfußballs durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gute Erfolgsaussichten hätte. Aber und das ist mir wichtig: der Gang vor Gericht ist immer nur das letzte Mittel, das heißt, wir wollen weiterhin im Gespräch mit der Staatsregierung bleiben und hoffen weiterhin auf eine schnelle Lösung für den Amateurfußball in unserem Sinne“, schreibt Koch.

Folgende drei Fragen werden in der Online-Umfrage zur Abstimmung gestellt:

  • Halten Sie diese Entscheidung der Staatsregierung, Wettkampfspiele im bayerischen Amateurfußball nach wie vor nicht zu erlauben und auch keine Zuschauer in begrenztem Umfang zuzulassen, für richtig?
  • Wollen Sie, dass der Wettkampfspielbetrieb im Jahr 2020 baldmöglichst wieder aufgenommen wird und der BFV sich dafür einsetzt?
  • Soll der BFV rechtlich gegen das Verbot des Wettkampfspielbetriebs im Amateurfußball vorgehen und gegebenenfalls gerichtlich Gleichbehandlung mit Freiluft-Kulturveranstaltungen analog § 21 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltend machen?

Der BFV wird die Umfrage am Montag entsprechend rechtzeitig auswerten sowie aufbereiten und damit noch pünktlich vor der nächsten Sitzung des Ministerrats am Dienstag, 8. September 2020, veröffentlichen. Die Vereine erklären sich mit ihrer Teilnahme an der Umfrage dazu bereit, dass die jeweiligen Abstimmungsergebnisse mit Nennung des Klubnamens gegebenenfalls auch veröffentlicht werden können.

Quelle: bfv.de

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