VERLÄNGERE JETZT NOCH DEINEN SCHIEDSRICHTER-AUSWEIS

Hast du schon deinen Schiedsrichter-Ausweis verlängert? Nein? Dann wird es höchste Zeit! Denn ab 15. September 2021 verlieren alle bisherigen (alten) Schiedsrichter-Ausweise ohne Verlängerungsvermerk für das Spieljahr 2020/2021 (dunkelblaue Marke auf der Rückseite des Ausweises für den BFV, ggf. Unterschrift des Obmannes bei anderen Landesverbänden) ihre Gültigkeit.

Wir bitten alle Vereine, die ungültigen Ausweise einzubehalten und an den für ihre/n Stadt/Landkreis zuständigen Schiedsrichter-Gruppen-Obmann (Funktionär des BFV) oder direkt an den Verband in München (Postfach 80323 München) zu übermitteln.

Seit 1. Juli 2021 gilt der neue digitale Schiedsrichter-Ausweis, der per BFV-App oder dfbNet-App bzw. als gedruckte Version im Scheckkartenformat verfügbar ist. Für Vereine ändert sich durch den digitalen Ausweis nichts. Allerdings sollten die Verantwortlichen darauf achten, dass der/die Schiedsrichter*in den Ausweis auch in der BFV-App vorzeigt. Schiedsrichter*innen ohne gültigen Ausweis (egal ob digital oder gedruckt) für das Spieljahr 2021/2022 haben den vollen Eintrittspreis zu entrichten.

Quelle: bfv.de

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