RE-Start ist verschoben und Abbruch-Szenario geregelt

BFV-VORSTAND VERSCHIEBT RE-START AUF DEN
19. SEPTEMBER

Nachdem aktuell nicht davon auszugehen ist, dass die Bayerische Staatsregierung vor dem 1. September 2020 über eine Wiederaufnahme des Wettkampspielbetriebs im Amateurfußball mit Zuschauern entscheidet, hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) gezwungenermaßen den Re-Start um 14 Tage verschieben müssen.

Gemäß dem Beschluss soll die aktuell weiter wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/20 am Wochenende 19./20. September 2020 fortgesetzt werden – sollten es die staatlichen Vorgaben dann zulassen. Spiele vor diesem Datum auszutragen, etwa Nachholpartien oder Spiele im Toto-Pokal-Wettbewerb, sei grundsätzlich möglich, heißt es in dem Beschluss – dann aber müssten beide Vereine dies ausdrücklich wünschen und es muss von staatlicher Seite gestattet sein. Ursprünglich hatte der BFV den Re-Start am Wochenende 5./6. September 2020 vorgesehen. Dem Gremium war es wichtig, seinen Vereinen „eine gewisse Vorlaufzeit zur Umsetzung der dann hoffentlich geltenden Hygienekonzepte einzuräumen und den Spielbetrieb ab dem 19. September 2020 fortzusetzen“.

In einem offenen Brief an seine über 4500 Mitgliedsvereine und die dort mehr als 1,6 Millionen organisierten Fußballer*innen hatte der BFV zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie informiert und offen dargelegt, dass der Verband als Interessensvertreter seiner Klubs die Grundlage für einen Re-Start im September 2020 gelegt hat. „Der Ball liegt jetzt in der Spielhälfte der Politik, sie muss entscheiden, ob sie mitspielt oder ob sie Euch, unsere über 4500 Vereine, weiter im Abseits stehen lässt und damit Eure Existenz aufs Spiel setzt“, schreibt BFV-Präsident Rainer Koch an die Vereinsvertreter und Funktionäre im Freistaat. In dem Brief hat der BFV nochmals seine klare Erwartungshaltung gegenüber der Politik verdeutlich.

Dem zuständigen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hatte der BFV bereits am 13. August 2020 ein entsprechend detailliert ausgearbeitetes Hygiene-Musterkonzept für einen Re-Start mit Zuschauern zum 5. September vorgelegt. „Wir wissen um die große Ungeduld bei unseren Fußballern. Bei alledem, was jetzt entschieden wird, muss die Gesundheit aller an oberster Stelle stehen. Das ist uns absolut bewusst. Deswegen waren wir quasi durchweg im Kontakt mit der Politik und haben zugleich einen Weg aufgezeigt, wie wir den Spielbetrieb mit einem Höchstmaß an Gesundheitsschutz umsetzen können – nicht nur im Fußball, sondern für alle Mannschaftssportarten mit Körperkontakt, die im Freien stattfinden“, sagt Rainer Koch.

In dem Ministeriumsschreiben verweist Koch unter anderem darauf, dass beispielsweise kulturelle oder religiöse Veranstaltungen unter freiem Himmel längst wieder stattfinden können und dabei bis zu 400 Besucher zugelassen sind. „Wir sind der festen Auffassung, dass zumindest diese Vorgaben, die sich als sicher erwiesen haben und mittlerweile etabliert sowie anerkannt sind, auch für den bayerischen Amateurfußball gelten müssen. Ein Fußballplatz bietet in den meisten Fällen weitaus mehr Platz, um Abstandsregelungen einhalten zu können als etwa eine Freilichtbühne“, sagt Koch. Im benachbarten Württemberg sind von staatlicher Seite aktuell schon wieder 500 Zuschauer bei Fußballspielen zugelassen.

Für alle Fälle hat der BFV ein Abbruch-Szenario geregelt – Auch die Saison-Annullierung ist möglich

 
Nachdem sich der Re-Start immer weiter verschiebt, hat der BFV reagiert und nun auch eine offizielle Meldung zu einem möglichen Saisonabbruch veröffentlicht. Im Falle eines Abbruchs wird die Quotientenregel angewendet, aber nur, wenn mindestens 75 Prozent der Mannschaften einer Spielklasse mindestens 50 Prozent der Spiele ausgetragen haben. Andernfalls würde dann die Saison annulliert werden.
 
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat infolge der Covid-19-Pandemie Regelungen hinsichtlich einer Wertung getroffen, sollten in der Zukunft Spielzeiten bei Frauen, Männern und Mädchen aufgrund höherer Gewalt, einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage nicht bis zum festgelegten Spieljahresende beendet werden können.

Sollte dieser Fall in der Zeit nach dem 30. Juni 2021 eintreten, so wird die Saison abgebrochen und entsprechend der Quotienten-Regel gewertet, „sofern bei 75 Prozent der Mannschaften aus der jeweiligen Spielgruppe mindestens 50 Prozent der Verbandsspiele ausgetragen bzw. durch die Sportgerichte gewertet wurden. Ansonsten wird die Saison für die Mannschaften aus der betroffenen Spielgruppe annulliert. In diesem Fall kommt es nicht zum Vollzug der amtlich veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelung“.

Mit der einstimmig beschlossenen Ergänzung der Spielordnung trägt der BFV-Vorstand der bis dato so nicht gekannten Situation Rechnung und verabschiedet eine rechtssichere Regelung für die Zeit ab dem 1. Juli 2021. „In unseren Statuten war dieser Fall, wie wir ihn jetzt aktuell in der Zeit der Corona-Pandemie erleben, nicht geregelt. Wir alle hoffen, dass die nun gefasste Entscheidung mit der vorsorglichen Einführung des Paragrafen 93 niemals Anwendung finden muss, denn solch eine weltweite Krise möchten wir alle nicht noch einmal erleben. Wir haben diese Regelung ausdrücklich für die Zukunft getroffen“, sagt der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier.

In seinem Beschluss verweist der BFV-Vorstand deshalb auch ausdrücklich darauf, dass die jetzt erlassene Vorschrift „nicht für die bereits erfolgte Unterbrechung und Verlängerung des Spieljahres 2019/2020“ gilt: „Sollte jedoch das verlängerte Spieljahr 2019/2020 aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder höherer Gewalt auch bis zum 30.06.2021 nicht beendet werden können, gelten für die dann notwendige Abwicklung des Spieljahres 2019/2020 die Regelungen dieser Vorschrift“, heißt es in §93 (5) der Spielordnung.

Mit der Entscheidung, die Saison 2019/20 nicht abzubrechen, sondern – wenn durch staatliche Vorgaben möglich – ab September 2020 fortzusetzen, ergibt sich die maximale Flexibilität, die Spielzeit 2019/20 bis zum 30. Juni 2021 auch ordnungsgemäß zu Ende zu bringen. Davon geht der BFV nach wie vor auch fest aus. An dieser Grundhaltung hat sich nichts geändert“, sagt Reinhold Baier.

 
Quellen: bfv.de und anpfiff.info

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