WEITREICHENDE LOCKERUNGEN – Für den Amateursport in Bayern

Gute Nachrichten für die Amateurfußballer*innen in Bayern:

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat nach dem Treffen des Ministerrates an diesem Freitagmittag weitreichende Lockerungen für den Amateurfußball im Freistaat bekanntgegeben: So entfällt ab Montag, 7. Juni 2021, bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 die Gruppenobergrenze (bislang 25 Personen) für das Mannschaftstraining. Auch Amateurfußballspiele sind dann wieder mit bis zu 500 Zuschauern erlaubt. Gestattet ist mit Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV) auch die Sportausübung in geschlossenen Räumen unter denselben Rahmenbedingungen, auch Vereinsversammlungen sind wieder möglich.

 

Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, so ist weiterhin ein aktueller Negativ-Test (PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen; in Gebieten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Corona-Genesene und vollständig Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. Tests, die zum Beispiel in Schule, KiTa oder Arbeitsstätte durchgeführt werden, sind ab Montag ebenfalls als Nachweis zulässig.

„Nach zuletzt nur zaghaften und mit hohen Hürden sowie reichlich Frustpotenzial verbundenen Öffnungen sind die jetzt verkündeten Lockerungen ein großer Schritt zurück zu mehr Normalität. Damit werden Sehnsüchte gestillt. Endlich können unsere Fußballerinnen und Fußballer wieder nahezu uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen. Und mit den Zuschauerinnen und Zuschauern wird auch die Lebensfreude auf unsere Sportplätze und in die Stadien zurückkehren, die unseren Amateurfußball über Generationsgrenzen hinweg so besonders machen“, sagt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.

 

Was die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen im Freien angeht, so sind 500 Besucher*innen erlaubt, wenn diesen feste Sitzplätze zugeordnet werden können. Auf Sportanlagen, so heißt es von der Bayerischen Staatsregierung, wird die Zahl der Teilnehmer*innen im Rahmenkonzept nach der Größe der jeweiligen Sportanlage sachgerecht begrenzt. Der Bayerische Fußball-Verband rät den Sportanlagenbetreibern dazu, diese Begrenzung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Vorfeld entsprechend abzustimmen. In der Zuschauerfrage bedarf es bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 eines Testnachweises der Besucher*innen.

Auch Vereinsversammlungen sind ab Montag wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen mit bis zu 50, drinnen mit bis zu 25 Teilnehmer*innen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen mit bis zu 100, drinnen mit bis zu 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.

Quelle: bfv.de

Verwandte Artikel

Benker zum neuen KSO gewählt

Benker wurde zum KSO gewählt: „Möchte den Zusammenhalt stärken“ Nach neun Jahren als Schiedsrichterobmann bei der Kulmbacher Gruppe war für Udo Konstantopoulos Schluß. Sein Nachfolger ist Marc Benker, der den Dienst an der Pfeife schon seit […]

Mehr lesen

Unser eSports FIFA Turnier startet in die 3.te Auflage

Liebe Schiedsrichter, liebe Schiedsrichterinnen,   da auch weiterhin kein Fußball im Freien möglich sein wird, soll es nun die 3. Auflage unseres eSport-Turniers geben. Sie wird wieder von Ralf Riemke organisiert. Gespielt wird FIFA21 auf […]

Mehr lesen

VSO Walter Moritz Informiert über die aktuellen Corona Regeln

Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,   untenstehend übersende ich euch die aktuelle Corona Regeln in Bayern, welche unser VSO Walter Moritz uns mitgeteilt hat.   Ich habe es kurz in Stichpunkte zusammengefasst: Fußball im freien gilt […]

Mehr lesen