Infos und Vorgaben zum Freundschaftsspielbetrieb

Die Vorgaben bezüglich der Durchführung der Trainingsspiele wurden weiter entwickelt. Auch hier ist die Lage dynamisch. Im Bericht findet ihr die neueste Version.

Mit dieser weiteren und sehr erfreulichen Lockerung verbunden ist aber auch, verantwortungsvoll mit dieser neuen Situation umzugehen. Denn nach wie vor gilt es zum Schutz der Gesundheit, die staatlichen Auflagen  strikt einzuhalten und der großen gesellschaftlichen Verantwortung als  Fußballfamilie gerecht zu werden. Nur so ist auch der entscheidende  Schritt zurück zu einem Wettkampf-Spielbetrieb überhaupt möglich. Das  heißt in erster Linie natürlich grundsätzlich immer: Außerhalb des Platzes Mindestabstand (1,5 m) einhalten und dort, wo dies nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Zuschauer sollen bis 31. August bei den Trainingsspielen nicht zugelassen sein! Nur für die Durchführung zwingend notwendige Personen sind zugelassen (z.B.: notwendige Fahrer/-innen im Jugendbereich, Begleitung für Menschen mit Handicap). Medienvertreter, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen (z.B. Fotograf*innen), kann dieser nach vorheriger  Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt werden.

Regelungen für die Schiedsrichter


Nicht nur Vereine und deren Spieler, auch die Schiedsrichter (SR) gehören zum umfassenden Plan des BFV bezüglich der Neuregelung. Hier ein Blick in deren relevante Bereiche, die konsequenterweise auch alle anderen betreffen: 

– SR müssen Verstöße (gegen Hygieneregelungen) nicht melden beziehungsweise ist deshalb kein Abbruch durch den SR vorgesehen. Aber bei einem offensichtlichen Verstoß gegen das Zuschauerverbot hat der SR dem Heimverein einen Hinweis auf die Hygienerichtlinie zu geben!

–  Hinsichtlich Duschen sind alle Beteiligten gleichgesetzt im Sinne des Hygienekonzepts. Wenn die Mannschaften keine Duschmöglichkeit in Anspruch nehmen können, dann hat auch der SR keinen Anspruch hierauf.

– Alle Spiele im Herren- und Frauenbereich sind im Spielplus anzulegen (SR-Ansetzung weiterhin auf freiwilliger Basis).

– Es werden vorerst keine SR-Gespanne eingesetzt. Außer der Heimverein fordert Schiedsrichterassistenten (SRA) an! Dies gilt bis auf weiteres, solange keine Zuschauer zu den Spielen zugelassen werden.

– Ein Hygienekonzept gem. 6. BayIfSMV ist nur erforderlich, wenn Umkleiden und uschen genutzt werden. Nur in den Duschen ist kein Mindestabstand erforderlich.

– Turniere sind nicht möglich! (Ein Verstoß gegen das Zuschauerverbot wäre hier schon vorprogrammiert, da eine Mannschaft automatisch zwischendurch als Zuschauer vor Ort wäre).

– Schiedsrichter sind ortsnah einzuteilen.

– In der jetzigen Phase haben die SR keinen Anspruch auf eine eigene Kabine (deshalb ortsnahe Einteilung).

– Bei Spielen ohne SRA  muss der Verein einen Vereins-SRA (vom Funktionspersonal) stellen.

– Der neue ESB findet bereits bei den Trainingsspielen Anwendung.

– Es gibt kein gemeinsames Einlaufen, kein Shake-Hands (analog zu den letzten Bundesliga Spielen).

– Nach dem Spiel ist ein zügiges Verlassen des Spielortes ist sinnvoll – der ESB kann in diesem Fall zeitnah auch zu Hause abgeschlossen werden.

– Alle am Spiel beteiligten Personen müssen zwecks Nachvollziehbarkeit von möglichen Infektionsketten namentlich erfasst sein (kann durch den ESB auch erfüllt sein). Das liegt in der Verantwortung des Heimvereins!

Um seine Vereine und alle Interessierten bayernweit und aus erster Hand über die derzeitigen Möglichkeiten für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb zu informieren, hat der BFV kurzfristig drei Online-Seminare „Zurück auf den Platz“ angesetzt.

 

Zum SPIELBETRIEB:


Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.

In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung

Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden wird.

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.

Die Abstandsregel ist jederzeit einzuhalten; sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.

Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.

Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.

Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.

Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.
In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

Duschen/Sanitärbereich

Die Abstandsregel ist einzuhalten, wenn keine geeigneten Abtrennungen vorhanden sind.
Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur Durchlüftung.

Die Aufenthaltsdauer in den Duschen ist auf ein Minimum zu beschränken, um stehendem Wasserdampf in Duschräumen zu entgehen.

Spielbericht

Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.
Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.

Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.

Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.

Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel

Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.

Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.

Aufwärmen

Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen gewährleistet ist.

Ausrüstungs-Kontrolle

Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich. Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Einlaufen der Teams

Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
Kein „Handshake“
Keine Escort-Kids
Keine Maskottchen
Keine Team-Fotos
Keine Eröffnungsinszenierung

Trainerbänke/Technische Zone

Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Halbzeit

In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten)

 

DIE ZONIERUNG DER SPORTANLAGE:


Die Sportstätte wird in zwei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb notwendigen Personengruppen:
Spieler*innen
Trainer*innen
Funktionsteams
Schiedsrichter*innen
Sanitäts- und Ordnungsdienst
Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
Ggf. Medienvertreter

Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.

Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
Spieler*innen
Trainer*innen
Funktionsteams
Schiedsrichter*innen
Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.

Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:
Vereinsheim
Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.

 

Quellen: anpfiff.info und bfv.de

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